Bibliothekstechnik AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich / Zustandekommens des Vertrages
1. Bestandteil des Vertragsverhältnisses
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien und gelten für sämtliche Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Bibliothekstechnik GmbH, sofern die Parteien keine davon abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen haben.
2. Offerten und Vertragsabschluss
Der Vertrag wird mit der schriftlichen Bestätigung von Bibliothekstechnik GmbH, dass sie die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung) bzw. mit der Lieferung/Leistung oder mit Ausstellen der Rechnung abgeschlossen.
Die Offerten der Bibliothekstechnik GmbH sind zwei Monate ab Versand gültig.
II. Lieferungen / Leistungen / Preise
1. Umfang der Lieferung und Leistung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung und Leistung ist die Auftragsbestätigung bzw. die Rechnung massgebend. Lieferungen und Leistungen, die nicht darin aufgeführt sind, werden zusätzlich berechnet.
Bei einer Auftragssumme von über CHF 10’000.- (brutto) ist die Kundin/der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung zu unterzeichnen. Erst mit Eintreffen dieser schriftlichen Bestätigung bei der Bibliothekstechnik GmbH ist die Bibliothekstechnik GmbH zur Leistungserbringung verpflichtet.
Bibliothekstechnik GmbH ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto.
Die Kundin/der Kunde trägt alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen und dergleichen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag erhoben werden.
Es gelten die jeweiligen Listenpreise der Bibliothekstechnik GmbH im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung..
3. Zahlungskonditionen
Die Zahlungen sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen auf der Rechnung zu leisten. Bei Nichtzahlung innert der angegebenen Zahlungsfrist gerät die Kundin/der Kunde ohne Mahnung in Verzug.
III. Besondere Bestimmungen für Mobiliarlieferungen
1. Preise
Die Preise verstehen sich netto ab Werk, verpackt, ohne Versand-, Montage- und Installationskosten. Ab einer Auftragssumme von netto CHF 5‘000.- gehen die Transportkosten zu Lasten der Bibliothekstechnik GmbH; ab einer Auftragssumme von netto CHF 15‘000.- gehen die Transport- und Montagekosten zu Lasten der Bibliothekstechnik GmbH.
Sofern Bibliothekstechnik GmbH innert 4 Monaten seit Vertragsabschluss liefert/leistet, gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; dasselbe gilt, wenn sich der Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt aufgrund eines Verschuldens der Bibliothekstechnik GmbH über diesen Zeitraum hinaus verzögert. Andernfalls gelten die jeweiligen Listenpreise der Bibliothekstechnik GmbH im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung.
Planungen werden nach Aufwand verrechnet. Abhängig von einem Auftrag und dessen Höhe im Zusammenhang mit der Planung kann ein Rabatt gewährt werden.
Bei Nachbestellungen gelten während max. 1 Monat nach Abschluss der Montage dieselben Konditionen wie beim Hauptauftrag. Diese Konditionen sind auf max. 2 Einzelbestellungen beschränkt (Einzelbestellungen können mehrere Artikel beinhalten).
2. Anzahlungen
Bei Objekten mit einer Auftragssumme von netto mehr als CHF 30‘000.- werden folgende Anzahlungen fällig:
- 1/3 der Auftragssumme (netto) bei Vertragsschluss
- der Auftragssumme (netto) bei Montagebeginn
- Restbetrag: 30 Tage nach Rechnungsdatum
3. Lieferfrist
Es gilt die in der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung genannte Lieferfrist. Artikel ab Lager werden innert ca. 4 Wochen geliefert; Regale und weitere Artikel, die nicht am Lager sind, werden innert ca. 8 bis 10 Wochen geliefert (ohne Gewähr).
Die Lieferfrist beginnt mit Abschluss des Vertrages. Bei Verträgen mit einer Anzahlung, welche bei Vertragsschluss zu leisten ist, beginnt die Lieferfrist mit dem Eingang der Anzahlung bei der Bibliothekstechnik GmbH.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der Bibliothekstechnik GmbH Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder die Kundin/der Kunde die Angaben nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht;
wenn Hindernisse auftreten, welche die Bibliothekstechnik GmbH trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abzuwenden vermag, ungeachtet, ob diese bei ihr, bei der Kundin/dem Kunden oder einem Dritten entstehen.
4. Prüfung und Abnahme der Lieferung / Umtausch
Die Bibliothekstechnik GmbH gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Produkte frei von Fabrikations- und Materialfehler sind.
Die Kundin/der Kunde hat die Lieferungen innert 5 Tagen nach Erhalt zu prüfen und der Bibliothekstechnik GmbH allfällige erkennbare Mängel innerhalb derselben Frist schriftlich bekannt zu geben.
Versteckte Mängel hat die Kundin/der Kunde der Bibliothekstechnik GmbH innert 5 Tagen seit ihrer Entdeckung schriftlich bekannt zu geben. Die Kundin/der Kunde hat der Bibliothekstechnik GmbH die beanstandete Lieferung auf Ersuchen hin zur Verfügung zu stellen.
Ein Umtausch ist nur bei Lagerartikeln möglich und soweit Bibliothekstechnik GmbH einem Umtausch im Einzelfall zustimmt, wobei sie berechtigt ist, einen Umtausch ohne Nennung von Gründen abzulehnen. Im Fall eines Umtausches schuldet die Kundin/der Kunde Bibliothekstechnik GmbH für die Umtriebe 10 % der Auftragssumme bezogen auf die umgetauschten Artikel.
5. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf die Kundin/den Kunden über. Wird der Versand auf Begehren der Kundin/des Kunden oder aus sonstigen Gründen, welche die Bibliothekstechnik GmbH nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für den Abgang des Werkes vorgesehenen Zeitpunkt über. Von diesem Zeitpunkt an wird die Ware auf Rechnung und Gefahr der Kundin/des Kunden gelagert.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Bibliothekstechnik GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu deren vollständiger Bezahlung vor. Die Kundin/der Kunde hat die zum Schutz des Eigentums der Bibliothekstechnik GmbH erforderlichen Massnahmen zu treffen.
Die Bibliothekstechnik GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, alle zur Eintragung erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
IV. Besondere Bestimmungen für Daten
1. Immaterialgüterrechte
Die Kundin/der Kunde erwirbt keine Immaterialgüterrechte (insbesondere Urheberrechte) an den Lieferungen (Daten). Alle Immaterialgüter verbleiben bei der Bibliothekstechnik GmbH bzw. allfälligen Lizenzgebern.
Die Kundin/der Kunde ist entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) insbesondere nicht berechtigt, Kopien anzufertigen, Datenmaterial (insb. Katalogisate und Buchbesprechungen) weiter zu veräussern, zu vermieten/verpachten oder andererweise Dritten zur Nutzung zu überlassen.
2. Lizenzverträge
Die Bibliothekstechnik GmbH informiert die Kundin/den Kunden über allfällig einzuhaltende Bestimmungen aus Lizenzverträgen, welche die Bibliothekstechnik GmbH mit Dritten abgeschlossen hat. Die Kundin/der Kunde ist verpflichtet, die ihr/ihm zur Kenntnis gebrachten Bestimmungen einzuhalten. Dies gilt auch, wenn die Bestimmungen nach Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht werden.
V. Gemeinsame Bestimmungen
1. Gewährleistung und Haftung
Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in der Auftragsbestätigung respektive Gebrauchsanweisung ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist.
Sollten die Lieferungen (Waren, Daten) fehlerhaft sein, so kann die Kundin/der Kunde während der Gewährleistungszeit von einem Jahr ab Lieferung die Behebung des Fehlers durch die Bibliothekstechnik GmbH verlangen. Gelingt eine Behebung des Fehlers nicht, erfolgt eine Ersatzlieferung. Der Bibliothekstechnik GmbH steht es frei, anstelle der Behebung des Fehlers eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Die Kundin/der Kunde hat ausschliesslich Anspruch auf Reparatur bzw. Ersatz der Lieferung.
Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn die Kundin/der Kunde oder Dritte unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn die Kundin/der Kunde, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Bibliothekstechnik GmbH Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.
Die Bibliothekstechnik GmbH haftet nur für vorsätzlich und grobfahrlässig zugefügte Schäden. Eine Haftung der Bibliothekstechnik GmbH für mittelbare oder indirekte Schäden, wie insbesondere Schäden aufgrund von Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn oder anderen Einkünften, Zinsen, Produktschäden, erhöhten Ausgaben oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkungen gelten gleichermassen für die vertragliche wie die ausservertragliche Haftpflicht.
2. Verzug
Gerät eine Kundin/ein Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Bibliothekstechnik GmbH befugt, weitere Leistungen nur noch gegen Vorauszahlung der Kundin/des Kunden zu erbringen.
Erbringt die Bibliothekstechnik GmbH eine vereinbarte Leistung bzw. Lieferung nicht fristgemäss, kann sie durch die andere Partei durch schriftliche Mahnung in Verzug gesetzt werden.
Die Kundin/der Kunde ist berechtigt, für verspätete Lieferungen eine Verzugsentschädigung geltend zu machen, soweit die Verspätung nachweislich durch die Bibliothekstechnik GmbH vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet wurde und die Kundin/der Kunde einen Schaden als Folge der Verspätung belegen kann. Wird der Kundin/dem Kunden durch eine Ersatzlieferung ausgeholfen, fällt der Anspruch auf eine Verzugsentschädigung dahin. In den ersten zwei Wochen der Verspätung entsteht kein Anspruch auf eine Verzugsentschädigung.
Kann die Bibliothekstechnik GmbH wegen eines Ereignisses, für welches sie nicht einzustehen hat, die Lieferung nicht oder nicht rechtzeitig vornehmen, ist sie berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.
3. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln Kenntnisse, welche sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erwerben, vertraulich. Die Bibliothekstechnik GmbH ist befugt, den Namen der Kundin/des Kunden und einen kurzen Leistungsbeschrieb in einer Referenzliste anzugeben.
4. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Kundin/dem Kunden schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kundin/der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats seit Zustellung schriftlich widerspricht.
5. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Basel-Stadt.
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